Kostenübernahme für Psychotherapie

Tiefenpsychologische und analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind Krankenbehandlungen, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten für die psychotherapeutischen Sprechstunden und die ersten Sitzungen zur diagnostischen Einschätzung und Indikationsstellung (probatorische Sitzungen) sowie für eine Akutpsychotherapie übernimmt die Krankenkasse ohne Antrag. Die anschließende Behandlung, also Kurzzeit- oder Langzeitpsychotherapie, wird bei der Krankenkasse beantragt. Bei Langzeitpsychotherapie führt die Krankenkasse ein Gutachterverfahren durch. Wird die Psychotherapie von der Krankenkasse bewilligt, übernimmt diese die Kosten für die gesamte Behandlung.

Private Krankenkassen und Beihilfe

Bei privaten Krankenkassen gibt es unterschiedliche Vorgaben der Beantragung, weshalb Sie sich im Vorfeld informieren sollten. Beihilfe wird entsprechend anteilig übernommen.